Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. begrüßt die in Baden-Württemberg erzielte Einigung auf einen Pilotabschluss, bewertet das Ergebnis aber als Kompromiss an der Schmerzgrenze und zum Teil darüber.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Laufzeit: 24 Monate bis 30.09.2024.
- Tabellenerhöhung ab 01.06.2023 um 5,2 Prozent und ab 01.05.2024 um 3,3 Prozent.
- Flexibilität bei der Auszahlung der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsprämie in zwei Tranchen: 1.500 Euro bis 01.03.2023 und 1.500 Euro bis 01.03.2024. Die Betriebsparteien können mit freiwilliger Betriebsvereinbarung die Auszahlung der Inflationsprämie zu anderen Zeitpunkten festlegen.
- Automatische Differenzierung für schwächere Betriebe erreicht.
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des vbm, kommentiert:
„Die Metall- und Elektro-Industrie ist eine Leitindustrie in Deutschland und die Tarifparteien haben heute ihre besondere Verantwortung in schwierigen Zeiten gezeigt. Der Abschluss ist teuer und die Entgelterhöhung geht an die Schmerzgrenze und zum Teil auch darüber hinaus. Mit der langen Laufzeit von 24 Monaten haben wir aber unser Ziel einer hohen Planungssicherheit für die Unternehmen erreicht. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation ist der Abschluss ein gerade noch tragfähiger Kompromiss. Positiv hervorzuheben ist die automatische Differenzierung des T-ZUG B, wenn die Nettoumsatzrendite unter 2,3 Prozent liegt. Das Differenzierungsvolumen ist im Vergleich zum Vorgängerabschluss erhöht worden. Unternehmen können damit bei schwieriger Wirtschaftslage die Belastung reduzieren. Der Zusatzbeitrag kann dann zeitlich verschoben, gekürzt oder gestrichen werden. Eine weitere Flexibilität für die Unternehmen schafft die betriebliche Gestaltungsfreiheit der Auszahlungszeiträume der steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro, die den Unternehmen Spielräume eröffnet. Sie wird in zwei jeweils verschiebbaren Zahlungskorridoren bis 01. März 2023 und bis 01. März 2024 ausgezahlt. Insbesondere für untere Entgeltgruppen bedeutet das eine spürbare finanzielle Entlastung. Die Tarifpartner haben außerdem einen Prozess definiert, wie schnell und flexibel auf eine Energienotlage zu reagieren ist. Die vereinbarte Erhöhung des Transformationsgeldes im Februar 2023 entfällt.“
Der Vorstand des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall hat den für Baden-Württemberg vereinbarten Tarifvertrag zur Übernahme seiner Mitgliedsverbände empfohlen. Die Übernahmeverhandlungen in Bayern sollen zeitnah stattfinden.